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Anlage 8 |
Videoaufzeichnung an Schulen |
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1. | Angaben zur speichernden Stelle:Name und Anschrift der jeweiligen Schule |
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2. | Angaben zum automatisierten Verfahren: |
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2.1 | Allgemeine Bezeichnung des VerfahrensVideoaufzeichnung an Schulen |
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2.2 | Aufgaben, zu deren Erfüllung die personenbezogenen Daten verarbeitet oder genutzt werden |
| - | Schutz von Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum der Personen, die sich im Bereich der Schule oder in deren unmittelbarer Nähe aufhalten |
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| - | Schutz der schulischen Einrichtung vor Sachbeschädigung und Diebstahl |
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2.3 | Örtliche und sachliche ZuständigkeitDie jeweilige Schule |
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2.4 | Rechtsgrundlage für die Erhebung, Verarbeitung oder NutzungBayerisches Datenschutzgesetz (insbesondere: Art. 21a ) in Verbindung mit Bestimmungen der Schulordnungen |
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2.5 | Kreis der BetroffenenAlle Personen, die sich im Eingangsbereich der Schule aufhalten oder sich zwischen 22:00 Uhr und 6:30 Uhr außerhalb von schulischen oder sonstigen von der Schule zugelassenen Veranstaltungen auf dem Schulgelände befinden.Darüber hinaus alle Personen, die sich außerhalb von schulischen oder sonstigen von der Schule zugelassenen Veranstaltungen an Feiertagen, Wochenenden oder in den Ferien auf dem Schulgelände befinden. |
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3. | Art der gespeicherten Daten:Mit Hilfe von optisch-elektronischen Einrichtungen erhobene personenbezogene Daten (Videoaufzeichnungen) |
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4. | Art der regelmäßig an Dritte zu übermittelnden Daten:Keine |
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5. | Regelfristen für die Löschung oder die Prüfung für die Löschung:Die gespeicherten Daten werden jeweils spätestens drei Wochen nach Aufzeichnung gelöscht, soweit sie nicht zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder von Straftaten oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigt werden. |
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6. | Personengruppen, die innerhalb der speichernden Stelle automatisiert nutzen und verarbeiten:Die Schulleitung und von der Schulleitung beauftragte Angehörige des Lehr- oder Verwaltungspersonals |